
Ansprechpartner

Marion Hummel
Patientenannahme/Beihilfen, Anreise etc.
Tel.: 0 77 05 / 92 02 01
anmeldung@tannheim.de
Das lässt sich nur telefonisch klären, bitte rufen Sie uns an! Grundsätzlich ist es so, dass die Zeit der Sommerferien wie überhaupt die Schulferien als Rehatermine besonders gefragt sind. Nähere Auskunft dazu kann Ihnen Frau Hummel geben (siehe linke Spalte).
Nicht immer genehmigt Ihre Krankenkasse die Nachsorgebehandlung für die gesamte Familie. Gelgentlich wird auch die Rehamaßnahme ingesamt abgelehnt. Sie sollten dann auf jeden Fall einen Widerspruch einlegen. Bitte nehmen Sie in diesen Fällen Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.
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Die Nachsorgeklinik Tannheim zahlt Ihnen grundsätzlich keine Fahrtkosten aus. Bitte reichen Sie diese Abrechnung bei Ihrem zuständigen Kostenträger (Krankenkasse/Rentenversicherungsträger) ein.
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Für die Dauer der Rehabilitationsmaßnahme müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber keinen Urlaub beantragen, da Ihr Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet ist Sie für die Dauer der Rehabilitationsmaßnahme freizustellen.
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Als medizinische Begleitperson haben Sie für den Aufenthalt der Reha einen Anspruch auf einen Nettoverdienstausfall.
Beantragen Sie diesen mit Hilfe eines formlosen Schreibens bei Ihrem Kostenträger, dieser schickt Ihnen dann die entsprechenden Formulare zu, die von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllt werden müssen.
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Wir können es nicht oft genug betonen: Die Nachsorgeklinik Tannheim liegt bei Villingen-Schwenningen im Schwarzwald-Baar-Kreis und nicht im Landkreis Biberach in Württemberg!