// Ihre Reha

Ihr Weg zur Reha

Wir bieten stationäre Nachsorgebehandlungen und AHBs:

für Kinder (0-15 Jahre), Jugendliche (16-21 Jahre), junge Erwachsene (22 bis 26 Jahre) und Erwachsene ab 27 Jahren.

1. Beraten lassen

Noch während des Krankenhausauf­enthaltes sollten Sie mit dem Psycho­sozialen Dienst und den behandelnden Ärzten über die Möglichkeit einer Familienorientierten Nachsorge (FOR) sprechen. Dieses Behandlungsmodell ist in der Regel auf Familien mit Kindern im Alter bis 16 Jahre ausgerichtet. Für Jugendliche ab 16 Jahren gibt es die Möglich­keit, an einer Jugendreha, der „Jungen Reha“, teilzunehmen. Weiter steht Betroffenen die Reha für junge Erwachsene (22 bis 26 Jahre) oder die REHA27PLUS (ab 27 Jahren) zur Verfügung.

Stellt der Arzt die Rehabedürftigkeit fest, berät der Psychosoziale Dienst über die am besten geeignete FOR-Klinik sowie den idealen Zeitpunkt für die Rehamaßnahme.

Nicht selten möchten die Familien nach einem langen Auf­enthalt in der Klinik erst einmal Zeit in der gewohnten häuslichen Umgebung verbringen und Normalität zurückge­winnen. In dieser Situation kann Ihr Kinderarzt die FOR auch zu einem späteren Zeitpunkt initiieren.

Die FOR dauert vier Wochen.

2. Antrag stellen

Sie stellen als Familie den Antrag bei der Rentenversicherung oder der jeweiligen Krankenkasse. Empfehlenswert ist es, die Maßnahme möglichst bereits ein halbes Jahr vor dem Wunschtermin der FOR zu beantragen, damit Sie und ihre Nachsorgeklinik entsprechende Planungssicherheit bekommen.

3. Professionelle Unterstützung hinzuziehen

Neben dem ärztlichen Gutachten mit der Diagnose und der Begründung, weshalb eine FOR benötigt wird, kann Sie der Psychosoziale Dienst oder die Sozialrechtliche Beratungsstelle bei der Begründung und Befürwortung des Antrages entscheidend unterstützen. Beispielsweise psychosoziale Gesichts­punkte herausarbeiten und Rehaziele formulieren wie „Erhalt der Er­werbs- oder Pflegefähigkeit der Eltern“, „Erholung von einer Operation“ oder „Stabilisierung des Gesund­heitszustandes“. Im Antrag sollten die gewünschte FOR-Klinik und der anvisierte Zeitraum genannt sein.

4. Gegebenenfalls widersprechen

Wird der Antrag von Seiten des Kos­tenträgers abgelehnt, sollte der Antrag­steller innerhalb eines Monats schrift­lich Widerspruch einlegen. Nur dann erhält er sich die Option, ergänzende Unterlagen nachzureichen und die Reha so doch noch genehmigt zu bekommen. Neben dem Psychosozialen Dienst und/oder der Sozial­rechtlichen Beratungsstelle kann Sie auch die ausgesuchte FOR-Klinik beim Widerspruchsverfahren unterstützen.

5. Die Reha beginnt

Sobald die Maßnahme vom Kostenträger genehmigt ist, werden die Familie und die Klinik informiert. Der Kosten­träger trägt alle Kosten, die für den Auf­enthalt der gesamten Familie anfallen. Berufstätige Eltern, die als Begleitper­son mit zur FOR kommen, werden vom Arbeitgeber freigestellt. Sie können beim Kostenträger einen Verdienstausfall geltend machen. Ist der Antrag bewilligt, muss die Fami­lie die Reha innerhalb von sechs Mo­naten antreten. Das erkrankte Kind sollte ge­sundheitlich so stabil sein, dass es während der Reha auch von fremden Personen betreut werden kann.

 

Alle Information zur Kinder- und Jugendreha finden Sie auch als Broschüre in weiteren Sprachen auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.

Hier geht’s zum Broschüren-Download

Kontakt

Nachsorgeklinik Tannheim gemeinnützige GmbH

Gemeindewaldstraße 75
78052 VS-Tannheim
Telefon: 07705 / 92 00
Fax: 07705 / 92 01 99
IK-Nr. 510 833 461
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